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Neuen verkaufsoffenen Sonntag eintragen

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Es dürfen nur Termine für das laufende und das kommende Kalenderjahr eingetragen werden. Die Termine müssen in der Zukunft liegen.


von bis Format: hh:mm



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Regeln für verkaufsoffene Sonntage



1. Nur feststehende Termine
Es dürfen nur solche Termine eingetragen werden, für die ein Datum geplant ist. Allgemeine gesetzliche Regelungen wie z.B. "Die Gemeinden abc dürfen im Zeitraum von xyz öffnen" oder “viele Geschäfte sind jeden Sonntag geöffnet“ sind als Quelle nicht zulässig.

2. Stichwort "Verkaufsoffener Sonntag"
Das Stichwort "Verkaufsoffener Sonntag" muss innerhalb der verwendeten Quelle zu finden sein. Reguläre Sonntagsöffnungszeiten, zum Beispiel von Supermärkten, Freibädern, Strandbädern oder ähnlichem, sind nicht erlaubt.

3. Duplikate
Bitte prüfe auf mögliche Duplikate. Bereits gemeldete Termine können nicht akzeptiert werden. Pro Stadt und Datum darf es nur einen Eintrag geben!

4. Ortszusätze
Findet ein verkaufsoffener Sonntag nicht in der ganzen Gemeinde statt (sondern z.B. nur in einem Geschäft oder Stadtteil), so ist ein Ortszusatz anzugeben. Diese Information ist für die Besucher eines verkaufsoffenen Sonntages sehr wichtig. Wenn der Verkaufsoffene Sonntag ortsübergreifend veranstaltet wird, darf kein bestimmtes Geschäft angegeben werden.

5. Quellen
Als Quelle kann z.B. die Internetseite einer Gemeinde oder die eines Geschäftes dienen. Verzeichnisse von verkaufsoffenen Sonntagen (Wettbewerber) sind als Quelle NICHT erlaubt.

6. Uhrzeit und Anlaß
Die optionalen Felder Uhrzeit und Anlaß müssen befüllt werden, wenn die entsprechenden Informationen auf der Quellseite enthalten sind.

7. Allgemeines
Es dürfen ausschließlich Termine aus dem aktuellen und dem kommenden Jahr eingetragen werden. Es dürfen keine abgelaufenen/vergangenen Termine erfasst werden.