Vorsicht vor Personen, die ohne hoheitlichen Rechte mit der Berufsbezeichnung "Obergerichtsvollzieher" im Handelsrecht als Geldeintreiber agieren! Ohne Berücksichtigung des Gerichtsverteilungsplans werden solche Personen willkürlich eingesetzt und handeln nach Paragraph 132 StGB unter eigener Haftung.
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Bilder zu Peter Nürnberger Gerichtsvollzieher in Bad Saarow