Berliner Ladenschluss Teil 2
14. September 2009
Und wieder gibt es Details zur aktuellen Diskussion um den Ladenschluss in den Berliner Bahnhöfen (wir berichteten). In einem Interview der Berliner Morgenpost geht Karin Lompscher, Senatorin in Berlin, genauer auf die Details der Regelung ein.Die Senatorin erklärte, das eine Ungleichbehandlung zwischen den Geschäften in der Stadt Berlin und denen in den Bahnhöfen zu einer Wettbewerbsverzerrung führen würde. 30 von 80 Geschäften im Hauptbahnhof von Berlin haben nach den Angaben der Morgenpost gegen das bestehende Ladenschlußgesetz im Bezug auf die Öffnung am Sonntag verstoßen. Demnach ist es an "normalen" Sonntagen (für solche kein verkaufsoffener Sonntag in Berlin vorgesehen ist) nur gestattet zu öffnen, wenn ein Geschäft Reisebedarf für Reisende verkauft. Und zwar muss dies ausschliesslich geschehen. Also kann z.B. ein Tabak-Geschäft mit Tabakwaren und Zeitungsauslage öffnen, ein Supermarkt jedoch nicht ohne weiteres. Auch hierfür erklärt Karin Lompscher in der Morgenpost den Grund. Und der ist simpler als man denkt: Ein Reisender könnte ja seine Koffer verlieren. Dann wäre er darauf angewiesen auch an Sonntagen zumindest die nötigsten Sachen einkaufen zu können. Und hierfür sieht das Ladenschlußgesetz die "sonntägliche Lücke" vor.
Wie dem auch sei - ab sofort heißt es für 30 der 80 Geschäfte im Hauptbahnhof Berlin an Sonntagen "geschlossen". Bei Nichteinhaltung drohen bis zu 15.000 Euro Bußgeld, so die Senatorin. Wir bleiben am Ball, gehen jedoch nicht davon aus, das hier noch etwas am -ansonsten liberalen- Ladenschlußgesetz geändert wird.
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